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Fragen und Antworten zur Kieferorthopädie

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die erste kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes?

Wir empfehlen den ersten Besuch bei uns in der Regel etwa ab dem 9. Lebensjahr, in der Phase des Zahnwechsels. Bei sehr ausgeprägten Fehlstellungen und Gebissanomalien besteht die Notwendigkeit einer Behandlung jedoch schon früher, bereits ab dem 5. - 6. Lebensjahr: Durch eine frühe Behandlung im Milchgebiss können spätere Maßnahmen vermieden oder zumindest erleichtert werden. Wichtig ist, dass das Kind bereits zur Mitarbeit in der Lage ist. In einem ersten persönlichen Gespräch besprechen wir zunächst, ob eine Notwendigkeit zur Behandlung besteht – ist dies der Fall, entscheiden wir gemeinsam, ob wir sofort starten oder wir noch weiteren Zahnwechsel abwarten können und uns in einem „Recall“ zum späteren Zeitpunkt wiedersehen.

Wann und in welchem Fall ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig?

Um zu erkennen, ob bei Ihrem Kind oder bei Ihnen selbst eine Behandlung erforderlich ist und wann mit dieser begonnen werden sollte, ist ein Besuch beim Kieferorthopäden unerlässlich. Es gibt jedoch einige Anzeichen für Zahn- und Fehlstellungen, die auch mit ungeschultem Auge erkennbar sind. Dazu gehören etwa:

  • Schiefe und eng verschachtelte Zähne bei Platzmangel / Engstand. Die dadurch ungenügende Reinigungsmöglichkeit kann zu Zahnfleischerkrankungen oder Karies führen.
  • Bei einem zurückliegenden Unterkiefer ergibt sich vorne eine vergrößerte Stufe / Unterbiss, d. h. die Frontzähne des Unterkiefers liegen weit hinter denen des Oberkiefers. Folgen können Traumata bzw. Abbrüche der oberen Frontzähne bei Stürzen und im Alter häufiger Schnarchen sowie Kiefergelenksprobleme und Muskelverspannungen im Kopf- / Halsbereich sein.
  • Bei einem hervorstehenden Unterkiefer ergibt sich vorne ein „Schneide auf Schneide Biss“ der Frontzähne oder sogar eine negative Stufe, d. h. die Frontzähne des Unterkiefers liegen zu weit vor denen des Oberkiefers. Dies kann eine ungenügende Abbeißfunktion und eine stärkere Abnutzung der Frontzähne im Ober- und Unterkiefer zur Folge haben.
  • Der frontal offene Biss, bei dem trotz zusammengebissener Backenzähne im Frontzahnbereich eine Öffnung besteht und hier die Frontzähne nicht überlappen. Zur Folge kann dies die fehlende Abbeißfunktion der Frontzähne sowie oftmals die Mundatmung mit trockenem Mund und dadurch erhöhtes Kariesrisiko haben.
  • Der tiefe Biss, bei dem die Frontzähne des Oberkiefers die des Unterkiefers soweit überdecken, dass man von den unteren kaum etwas sieht. Die Folge ist eine zu starke Abnutzung der unteren Frontzähne mit späterem Zahnsubstanzverlust sowie möglichen Kiefergelenksproblemen oder Verspannungen im Kopf- / Halsbereich.
  • Der Kreuzbiss, bei dem der Oberkiefer einseitig oder beidseitig zu schmal für den Unterkiefer ist. Einseitige Kreuzbisse können das schiefe Wachstum des Unterkiefers in der Wachstumsphase und im Erwachsenenalter häufige Kiefergelenksprobleme und Verspannungen im Kopf- / Halsbereich zur Folge haben.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung auch im Erwachsenenalter noch möglich?

Selbstverständlich – es ist nie zu spät, um Zahn- oder Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Allerdings gibt es bei der Behandlung ohne Wachstum Besonderheiten und die Haltephase nach der aktiven Behandlung ist deutlich länger, da die „falschen Programme“ länger gelaufen sind. Bei ausgeprägten Kiefer- und Zahnfehlstellungen kann die Korrektur manchmal nur mithilfe von chirurgischen Maßnahmen durchgeführt werden – mit unserem Behandlungssystem gelingt es uns jedoch häufig, dass darauf verzichtet werden kann. Bei leichten und mittleren Fehlstellungen der Zähne können wir Ihnen sogar nahezu unsichtbare Behandlungskonzepte mit durchsichtigen Schienen anbieten, die sich wunderbar in den Berufsalltag integrieren lassen und nur wenige Unannehmlichkeiten bereiten. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch dazu beraten, welche Möglichkeiten bei Ihnen bestehen.

Welche Zahnspangen gibt es bei uns?

Wir arbeiten unter anderem mit:

  • Platzhaltern – herausnehmbare Platte zum Halten von Lücken nach zu frühem Milchzahnverlust.
  • Bonded Hyrax – feste, „geklebte Spange“, vor allem zum Dehnen des Oberkiefers aber auch für andere wichtige Behandlungsfunktionen in unserem System
  • Multibandapparatur (Brackets) - „feste Zahnspange“ in Metall- oder Keramikausführung. Es gibt selbstlegierende und nicht-selbstlegierende Bracketsysteme.
  • Twinblock – herausnehmbare Spange, bestehend aus Ober- und Unterkieferteil für die Wachstumsförderung des zurückliegenden bzw. zu kurzen Unterkiefers

Bleiben die Zähne auch nach der Behandlung gerade?

Damit die optimale Zahnstellung auch nach der erfolgreichen Behandlung gewährleistet ist, sind wir in der wichtigen Haltephase, der Retentionsphase für Sie und Ihr Kind da. Gerne informieren wir Sie rund um die herausnehmbaren Haltespangen wie die Wrap Around Platte oder den Damon und die effektiven festgeklebten Retainer (für die Unterkiefer- und manchmal auch für die Oberkieferfront), damit die Zähne langfristig in der richtigen Position bleiben.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?

An und für sich ist eine kieferorthopädische Behandlung und auch das Anbringen einer festen Zahnspange nicht schmerzhaft. Dennoch müssen sich Zähne und Kiefer sowohl bei einer festen Zahnspange als auch bei herausnehmbaren Alternativen zunächst an den Druck und die Spannung gewöhnen – damit einhergehende Beschwerden sind jedoch in der Regel nur von kurzer Dauer. Etwaige Unannehmlichkeiten werden in unseren Praxen außerdem durch modernste Behandlungsmethoden und den Einsatz von hochwertigen Materialien minimiert. Sollten Beschwerden, auch Kopfschmerzen oder Verspannungen im Kopf- / Halsbereich, allerdings länger als ein paar Tage andauern, kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen kurzen Kontrolltermin.

Wird das Kariesrisiko durch die feste Zahnspange erhöht?

Gerade bei der festen Zahnspange wird die Reinigung der Zähne durch die angebrachten Brackets und Bögen teilweise behindert. Umso wichtiger ist es für Patienten deshalb, auf eine regelmäßige und intensive Mundhygiene zu achten – denn nur, wenn diese vernachlässigt wird, kann sich das Kariesrisiko tatsächlich erhöhen. Wir begleiten Sie oder Ihr Kind von Anfang an und zeigen genauestens auf, wie man die Zähne mit einer Zahnspange optimal reinigt und welche Besonderheiten es dabei zu beachten gilt. Denn wer sich regelmäßig und sorgfältig um seine Mundhygiene kümmert, braucht auch Karies nicht zu befürchten. Vor allem das selbstlegierende Bracketsystem ohne die Gummidonuts zum Befestigen des Drahtes senkt die Plaqueansammlung um die Brackets herum. In Verbindung mit der Bracketumfeldversiegelung, die wir vor dem Aufkleben der Brackets durchführen können, sowie der häuslichen Zahnreinigung mit Fluoridzugabe in Form von z. B. Elmex Gelee wird das Kariesrisiko auf ein Minimum reduziert.

Kann man mit einer Zahnspange ganz normal essen und sprechen?

Nachdem man eine neue Zahnspange eingesetzt bekommt, müssen sich Zähne und Kiefer und der Sprechapparat zunächst erst einmal an die neue Situation gewöhnen. Das ist allerdings völlig normal, nach wenigen Tagen kann man wieder genau so deutlich sprechen wie vor dem Einsetzen. Gleiches gilt für die Nahrungsaufnahme: Nach einer kurzen Eingewöhnung können Sie generell alles beschwerdefrei essen, lediglich besonders harte oder sehr klebrige Nahrungsmittel wie etwa ganze Nüsse oder Karamell sind Tabu, damit die Zahnspange nicht beschädigt wird.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Gesetzliche versicherte Patienten

Gesetzliche Krankenversicherungen tragen die Kosten kieferorthopädischer Leistungen, die laut Gesetzestext "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sind, und die "das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen" (§29 und §92 SGB V). Der Gesetzgeber unterteilt Zahnfehlstellungen in „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (KIG). Bei den KIG der Schweregrade 3 bis 5 übernehmen die Krankenkassen die Kosten im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung (siehe SGB V). Bei der Eingangsuntersuchung ermitteln wir den KIG-Schweregrad und stellen für Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Die Behandlungskosten bestehen aus "erstattungsfähigen Kosten", die durch die Krankenkassen finanziert werden, sowie "außervertraglichen Leistungen" (AVL) für Behandlungs-Erweiterungen, die über die Leistung der Krankenkassen hinaus gehen. Diese Kosten werden meist von privaten Zahnzusatzversicherungen übernommen. Während der kieferorthopädischen Behandlung liegen die Eigenanteile der Patienten für die "erstattungsfähigen Kosten" bei 20% der Behandlungskosten. Nach einem erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden die Eigenanteile von der Krankenkasse erstattet.

Für Erwachsene gelten andere Behandlungskriterien. Die Erstattung der Kassen richtet sich hierbei nach den in der gesetzlichen Krankenvorsorge üblichen wirtschaftlichen Kriterien.

Privat versicherte Patienten/Beihilfepatienten

Private Krankenversicherungen und private Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Kieferorthopädie im Rahmen der mit Ihnen geschlossenen Verträge. Wir erstellen Ihnen einen Heil- und Kostenplan, den Sie zur Prüfung bei Ihrer privaten Versicherung einreichen.

Ratenzahlung

Kieferorthopädische Behandlungen sind unsererseits jederzeit mit Ratenzahlungen ohne zusätzliche Kosten finanzierbar.

Kieferorthopäde in Gronau & Vreden

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